MSC Walldorf-Astoria e.V. im ADAC
Bahnordnung für Gästetraining

 

KEINE LADEMÖGLICHKEIT FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

 

MSC Walldorf-Astoria e.V. im ADAC

Bahnordnung für Gästetraining

KEINE LADEMÖGLICHKEIT FÜR ELEKTROFAHRZEUGE

  1. Allgemeines

Das Betreten der Strecke sowie aller Sperr- und Sicherheitszonen ist für Zuschauer, Helfer, Begleitpersonen, Fotografen und sonstige Dritte strikt untersagt.

Zuschauer sind verpflichtet, vor Betreten des Geländes einen Haftungsverzicht über die Webseite des MSC Walldorf-Astoria e.V. auszufüllen und anzuerkennen.

Der Aufenthalt auf dem Gelände erfolgt für Zuschauer und Begleitpersonen auf eigene Gefahr. Trotz aller Sicherheitsmaßnahmen besteht eine erhöhte Verletzungsgefahr, insbesondere durch fahrende Fahrzeuge, Stürze, herumfliegende Teile sowie heiße Anbauteile.

Auf dem gesamten Gelände befinden sich Fahrzeuge mit heißen Anbauteilen (z. B. Auspuffanlagen, Motoren, Bremsen). Verbrennungsgefahr!

Im gesamten Fahrerlager gilt ausnahmslos Schritttempo. Dies gilt für alle Fahrzeuge, Motorräder, Karts sowie sonstige Fortbewegungsmittel.

Wiesen, Feld- und Waldwege dürfen nicht befahren werden.

Müll, Altreifen oder sonstige Abfälle dürfen nicht auf dem Gelände zurückgelassen werden.

Die maximal zulässige Lautstärke je Fahrzeugtyp ist einzuhalten.

Fahrzeuge mit manipulierten Schalldämpfern erhalten sofortiges Bahnverbot.

Das Waschen von Fahrzeugen sowie der Austausch von Flüssigkeiten ist auf dem gesamten Gelände untersagt.

Den Anweisungen des Personals und der Aufsichtspersonen ist uneingeschränkt Folge zu leisten.

Der Betrieb von Stromgeneratoren ist auf der Anlage untersagt.

Jegliche Beschädigungen an der Anlage sind unverzüglich zu melden und vom Verursacher zu ersetzen (Barzahlung).

Unfälle mit Einsatz von Rettungskräften sind zusätzlich am Ticketschalter zu melden.

Fahrten im Fahrerlager – auch zu Imbiss, WC, Dusche oder zu Trainingszwecken – sind verboten.

Für alle Trainingsteilnehmer gilt eine 0,0-Promille-Grenze.

Rettungswege sind jederzeit freizuhalten.

Rücksichtslose, gefährliche Fahrweise oder unsportliches Verhalten führen zum sofortigen Trainingsausschluss.

Bei einem Unfall mit Rettungswageneinsatz ruht der Trainingsbetrieb bis zur Freigabe.

  1. Crossbahnen

Zugelassen sind ausschließlich MX-Motorräder oder gleichwertige Enduro-Motorräder ohne abstehende Anbauteile (z. B. Ständer, Blinker, Spiegel, Kennzeichen).

Das Tragen einer vollständigen Schutzausrüstung gemäß DMSB ist Pflicht.

Im gesamten Fahrerlager gilt Schritttempo.

Die Kinderbahn darf nur mit MX-Motorrädern bis 50 ccm oder von absoluten Anfängern befahren werden.

50 ccm-Motorräder müssen mit einem Zündunterbrecher mit maximal 60 cm Spiralkabel ausgestattet sein.

50 ccm-Motorräder dürfen nicht auf der großen Crossbahn fahren.

An besucherstarken Tagen werden – sofern möglich – Slots für 65er-Fahrer und Anfänger zu jeweils 15 Minuten um 13:00, 14:00 und 15:00 Uhr angeboten.

Betanken von MX-Motorrädern ist ausschließlich im Fahrerlager erlaubt.

Unter jedes MX-Motorrad ist eine Umweltmatte gemäß DMSB (mind. 1,0 × 2,0 m) zu legen.

Zuschauerbereiche sowie Dämme und Fahrspurabtrennungen dürfen nicht befahren werden.

Abkürzungen im Streckenverlauf sind verboten.

In der Ausfahrt und im Streckenverlauf darf nicht angehalten oder ein Motorrad abgestellt werden.

  1. Kartbahn

Unter jedes Fahrzeug ist eine Umweltmatte nach DMSB-Vorgaben zu legen.

Das Tragen einer Schutzausrüstung gemäß DMSB ist Pflicht.

Die Verwendung von Frostschutzmitteln ist verboten.

Tanken und Reparaturen sind ausschließlich am eigenen Stellplatz erlaubt.

Für Pitbike und Supermoto sind Sturzpads, Achspads sowie Handguards mit Pads vorgeschrieben.

Keine Kniepads aus Magnesium oder Titan.

Karts müssen mit Heckauffahrschutz ausgestattet sein.

Im gesamten Fahrerlager sind Karts und Zweiräder zu schieben.

Supersport-Motorräder sind auf der Kartbahn nicht zugelassen.

  1. Flaggenzeichen

Es gelten die Flaggenzeichen gemäß DMSB-Handbuch

(siehe Aushang auf dem Gelände).

  1. Schlussbestimmungen

Hunde sind an der Leine zu führen; Hinterlassenschaften sind zu beseitigen.

Das Laden von Elektrofahrzeugen am vereinseigenen Stromnetz ist untersagt.

Schwarzfahrer werden angezeigt und erhalten Bahn- und Hausverbot.

Bei Trainingsausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Trainingsgebühr.

Mit Bezahlung der Trainingsgebühr erkennen Trainingsteilnehmer den Haftungsverzicht an.

Zuschauer erkennen den Haftungsverzicht durch das vorherige Online-Ausfüllen an.

Alle auf dem Gelände angebrachten Hinweisschilder sind Bestandteil dieser Bahnordnung.

Der Vorstand

MSC Walldorf-Astoria e.V. im ADAC

14.01.2026